Arbeitsrecht

Fachanwälte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Ist eine mündliche Kündigung rechtsgültig? Kann man eine Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen? Welche Formulierungen sind im Arbeitszeugnis erlaubt? Wie viel Mitbestimmungsrecht hat ein Betriebsrat? All das sind Fragen, die den komplexen Bereich des Arbeitsrechts betreffen – und damit Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Als Fachanwälte beraten und vertreten wir Mandanten beider Seiten. Wir helfen Unternehmern, Gründern oder auch bei Betriebsübergaben, wenn Arbeitsverträge gestaltet und formuliert werden müssen. Auch bestehende Verträge oder Arbeitszeugnisse von Arbeitnehmern prüfen wir gerne, ebenso tarifvertragliche Rechte.

Im Falle einer Kündigung informieren wir über arbeitsrechtliche, steuerrechtliche und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen und kümmern uns bei Bedarf auch um ein Kündigungsschutzverfahren oder sorgen vor Gericht dafür, Urlaubsanspruch oder die Herausgabe oder auch Überlassung eines Dienstwagens durchzusetzen. Auch Verhandlungen für einen Interessenausgleich oder einen Sozialplan übernehmen wir für unsere Mandanten.

Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten – Arbeitnehmer und Arbeitgeber – auch vor dem Arbeitsgericht oder vor einer Einigungsstelle.

Dr. Esther Suhr

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht


Telefon: 02841 / 14 00 25
Telefax: 02841 / 14 00 33
E-Mail: suhr@madert.com

Weitere Informationen

Dr. Esther Suhr

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht