Sozialrecht

Von Berufskrankheiten bis zu Reha-Leistungen

Wie lassen sich Ansprüche gegenüber der Rentenversicherung oder der Krankenkasse durchsetzen? Wie bekomme ich einen höheren Pflegegrad? Was ist zu tun, damit eine Erkrankung als berufsbedingt anerkannt wird? Wie verhalte ich mich, wenn die Rentenversicherung meine berufliche Tätigkeit als „abhängig beschäftigt“ und nicht als „selbstständig“ einstufen möchte?

Das Sozialrecht ist ein besonderes Teilgebiet des Verwaltungsrechts. Klassische sozialrechtliche Angelegenheiten sind Probleme bei der Bewilligung einer Erwerbsminderungsrente, der Anerkennung als Schwerbehinderter bzw. der Feststellung des Grades der Behinderung, der Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen sowie Auseinandersetzungen mit der gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse. Hierzu gehören aber auch Streitigkeiten mit der Rentenversicherung um den sozialversicherungsrechtlichen Status von GmbH-Geschäftsführern oder freien Mitarbeitern im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Statusfeststellungsverfahren.

Wir beraten und vertreten die Interessen unserer Mandanten gegenüber den Sozialbehörden. Das beinhaltet Antrags-, Anhörungs- und Widerspruchsverfahren. Lässt sich im Anschluss eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten vor den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht und dem Bundessozialgericht.

Zu unseren Mandanten gehören Privatpersonen und Unternehmen, aber auch Sozialbehörden und Leistungserbringer, insbesondere Altenheime, Pflegedienste und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Behindertenhilfe.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung von Altenheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe sowie der Kinder- und Jugendhilfe. Hierbei unterstützen wir unsere Mandanten bei der Durchsetzung der Kostenübernahme für die Heimunterbringung und Betreuung der Bewohner durch den zuständigen Sozialleistungsträger.

Daniel Vogel

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Fachanwalt für Sozialrecht


Telefon: 02841 / 14 00 23
Telefax: 02841 / 14 00 33
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