Baurecht

Privates Baurecht betrifft Architekten, Bauherren und Bauunternehmer

Wie sollte ein Mustervertrag eines Bauunternehmers gestaltet sein? Was muss ein privater Bauherr beachten, damit auch seine Interessen in einem solchen Vertrag berücksichtigt werden? Welche Möglichkeiten gibt es, wenn der Traum vom Eigenheim durch Zahlungsschwierigkeiten oder Baumängel zu zerplatzen droht? All das sind Themen, mit denen sich der Bereich des Privaten Baurechts befasst. Es geht um Planung, Errichtung und Abrechnung von Bauvorhaben und die Verträge der Baubeteiligten. Weitere Punkte des Baurechts sind Architektenrecht mit Honorarrecht (HOAI), das Grundstücksvertrags- und Immobilienrecht sowie das Vergaberecht.

Das Öffentliche Baurecht fällt hingegen in den Bereich des Verwaltungsrechts.

Bauvertragsrecht

Fachanwälte begleiten Ihr Bauvorhaben

Was tun, wenn der gewünschte Vertragspartner viele Seiten Vertragstext zur Unterschrift vorlegt, aber längst nicht alles deutlich ist? Oder wenn sich herausstellt, dass ein Gebäude erhebliche Mängel aufweist, aber niemand die Verantwortung übernimmt? 

Als Fachanwälte für Baurecht beraten und unterstützen wir Mandanten auf Seiten des Bauherrn wie auch der ausführenden Unternehmen oder Personen. Wir vertreten Bauherren, Bauträger, Investoren, baugewerbliche Betriebe, Architekten, Ingenieure, Baubetreuer und finanzierende Institute. 

Private Bauherren sind bei der Vertragsgestaltung auf unser juristisches Expertenwissen angewiesen, um ein Gleichgewicht zu einem gewerblich tätigen Vertragspartner mit weitaus größerer Erfahrung zu schaffen. Wir helfen privaten Bauherren, Verträge zu prüfen oder ausgewogen zu formulieren, und gewerblichen Bauträgern oder Bauunternehmern, rechtssichere Musterverträge zu entwerfen und diese im Einzelfall anzupassen. Unsere Mandanten weisen wir auf wichtige Punkte wie Ausschluss- und Verjährungsfristen sowie die Beweissicherung hin, wenn der Bau nicht vonstattengeht wie geplant. 

Selbstverständlich vertreten wir unsere Mandanten auch vor Gericht oder in einem Schiedsverfahren.

Architektenrecht

Honorare und Verträge von Architekten

Wie muss in einem Bauvorhaben ein Architektenvertrag formuliert sein? Welche Informationen zum Honorar und zu den Pflichten des Beteiligten muss der Vertrag eines Architekten enthalten? Für welche Mängel kann ein Architekt zur Verantwortung gezogen werden? 

Bei vielen Bauvorhaben werden Architekten hinzugezogen. Sie müssen sich als Freiberufler besonders gut mit rechtlichen Vorschriften und Bestimmungen des Baurechts auskennen – von sicherheitsrelevanten Auflagen wie Brandschutzbestimmungen bis zu Vorschriften aus lokalen Gemeindesatzungen. Architektenverträge werden für viele Projekte individuell angepasst – unsere Fachanwälte prüfen und beraten bei der Gestaltung. Und das sowohl auf Architekten- als auch auf der „Gegenseite“. 

Wichtiger Teil des Architektenrechts ist die sogenannte „Honorarordnung für Architekten und Ingenieure“ (HOAI), auf deren Basis Architekten ihr Honorar berechnen.

Auch in diesem Punkt beraten wir unsere Mandanten – und setzen Forderungen nötigenfalls auch gerichtlich durch.

Grundstücksvertragsrecht und Immobilienrecht

Was bei Grundstücks- und Hauskauf zu beachten ist

Wenn ein Interessent eine Immobilie kaufen möchte und diese per selbstgeschriebenem Vorvertrag „reserviert“ – ist dieser dann auch tatsächlich gültig? Kann man einen einmal vereinbarten Nießbrauch wieder rückgängig machen? Und wann genau sind Grunderwerbssteuern zu zahlen? 

Bei allen Fragen rund um Grundstücksvertragsrecht und Immobilienrecht helfen wir als Fachanwälte gerne weiter. Dazu gehört nicht nur, dass wir Privatpersonen beraten und vertreten, für die der Kauf oder Bau einer Immobilie meist zu den größten Ausgaben ihres Lebens zählt. Eine kompetente Beratung ist dabei unerlässlich. Wir unterstützen jedoch auch Investorenmodelle und begleiten diese vom Grundstückskauf über die Bauphase bis zur wirtschaftlichen Verwertung durch Miete, Pacht oder Weiterverkauf. 

Selbstverständlich vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch vor Gericht oder in Schlichtungsverfahren. 

Vergaberecht

Rechtssicherheit bei öffentlichen Ausschreibungen

Wie können Unternehmen sich wehren, wenn sie bei einer öffentlichen Ausschreibung eines Auftrags übergangen wurden? Wie schreibt die öffentliche Hand Aufträge rechtssicher aus?

Das Vergaberecht stellt die Regeln für öffentliche Ausschreibungen – etwa für Bauleistungen wie den Straßenbau oder Dienstleistungen wie die Pflege städtischer Parks – auf. Viele Unternehmen beteiligen sich an solchen öffentlichen Ausschreibungen, um an diesem erheblichen Wirtschaftsvolumen teilzuhaben.

Wir beraten beide Seiten: Unternehmen und Auftraggeber. Wir sorgen dafür, dass die Vergabeverfahren korrekt und rechtssicher gestaltet werden und vertreten Beteiligte in dem Verfahren der Vergabestelle, vor den Vergabeprüfstellen und im Rechtsmittelverfahren. 

Unternehmen, die bei einem solchen Vergabeverfahren mitbieten, stehen wir ebenfalls zur Seite; wir prüfen und vertreten Ansprüche auf Zuschlagserteilung und, falls Fehler im Vergabeverfahren nicht rechtzeitig aufgedeckt wurden, auch die Durchsetzung oder Abwehr von Schadensersatzansprüchen.

Dr. Gerd-Dieter Haar

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht


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Telefax: 02841 / 14 00 33
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Dr. Gerd-Dieter Haar

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Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht